Informationen für die Öffentlichkeit
Stand: 09/2022
Durch die Vorgaben der Störfall-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. März 2017 (BGBl. I S. 483), die zuletzt durch Artikel 107 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, werden Betreiber von Anlagen, in denen gefährliche Stoffe gehandhabt werden, angehalten, die Öffentlichkeit über entsprechende Sicherheitsmaßnahmen und das Verhalten bei evtl. Störfällen zu informieren. Dieser Informationspflicht, die auf Betriebe der „unteren Klasse“ erweitert wurde, kommen wir mit dem vorliegenden Dokument nach.
Name und Anschrift des Betreibers
Weserland GmbH
Hansastrasse 9-17
30419 Hannover
Anwendung der Störfallverordnung, Bestätigung, dass der Betriebsbereich den Vorschriften unterliegt
Der Betriebsbereich der Weserland GmbH unterliegt aufgrund der Lagerung von Rohstoffen für die Produktion der Störfallverordnung und entspricht einem Betrieb der „unteren Klasse“. Der Betriebsbereich wurde entsprechend dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hannover angezeigt.
Verständliche Erläuterungen der Tätigkeiten im Betriebsbereich
Die Weserland GmbH entwickelt, produziert und vertreibt chemische Erzeugnisse und Compounds (Mischungen) und führt Lohnveredelungen durch. Dabei werden zwei als „giftig“ (akut toxisch Kategorie 3) eingestufte feste Rohstoffe in Wasser dispergiert. Die Produkte sind teilweise ebenfalls entsprechend eingestuft.
Im Betriebsbereich vorhandene relevante gefährliche Stoffe
Bei der Weserland GmbH werden zwei Rohstoffe, die unter die Störfall-Verordnung fallen, gelagert und verarbeitet. Die maximale Lagermenge dieser als akut toxisch Kategorie 3 eingestuften Rohstoffe und Produkte beträgt 190 Tonnen.
Um das Gefährdungspotenzial eines Produktes sofort erkennen zu können, müssen Gefahrstoffe mit den entsprechenden Symbolen gekennzeichnet sein. Ein Produkt kann auch verschiedene Gefahreigenschaften auf sich vereinigen.
Die Rohstoffe besitzen die folgenden Eigenschaften.