Informationen für die Öffentlichkeit

Stand: 09/2022

Durch die Vorgaben der Störfall-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. März 2017 (BGBl. I S. 483), die zuletzt durch Artikel 107 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, werden Betreiber von Anlagen, in denen gefährliche Stoffe gehandhabt werden, angehalten, die Öffentlichkeit über entsprechende Sicherheitsmaßnahmen und das Verhalten bei evtl. Störfällen zu informieren. Dieser Informationspflicht, die auf Betriebe der „unteren Klasse“ erweitert wurde, kommen wir mit dem vorliegenden Dokument nach.

Name und Anschrift des Betreibers

Weserland GmbH
Hansastrasse 9-17
30419 Hannover

Anwendung der Störfallverordnung, Bestätigung, dass der Betriebsbereich den Vorschriften unterliegt

Der Betriebsbereich der Weserland GmbH unterliegt aufgrund der Lagerung von Rohstoffen für die Produktion der Störfallverordnung und entspricht einem Betrieb der „unteren Klasse“. Der Betriebsbereich wurde entsprechend dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hannover angezeigt.

Verständliche Erläuterungen der Tätigkeiten im Betriebsbereich

Die Weserland GmbH entwickelt, produziert und vertreibt chemische Erzeugnisse und Compounds (Mischungen) und führt Lohnveredelungen durch. Dabei werden zwei als „giftig“ (akut toxisch Kategorie 3) eingestufte feste Rohstoffe in Wasser dispergiert. Die Produkte sind teilweise ebenfalls entsprechend eingestuft.

Im Betriebsbereich vorhandene relevante gefährliche Stoffe

Bei der Weserland GmbH werden zwei Rohstoffe, die unter die Störfall-Verordnung fallen, gelagert und verarbeitet. Die maximale Lagermenge dieser als akut toxisch Kategorie 3 eingestuften Rohstoffe und Produkte beträgt 190 Tonnen.

Um das Gefährdungspotenzial eines Produktes sofort erkennen zu können, müssen Gefahrstoffe mit den entsprechenden Symbolen gekennzeichnet sein. Ein Produkt kann auch verschiedene Gefahreigenschaften auf sich vereinigen.

Die Rohstoffe besitzen die folgenden Eigenschaften.

GHS06

H301 + H311 + H331
Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen.

GHS05

H319 – Verursacht schwere Augenreizung

H335 – Kann die Atemwege reizen

H315 – Verursacht Hautreizungen

GHS08

H361f
Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.

GHS09

H411
Giftig für Wasserorganismen schädlich, mit langfristiger Wirkung

Allgemeine Informationen darüber, wie die betroffene Bevölkerung erforderlichenfalls gewarnt wird, Verhalten bei einem Störfall, Abruf der Informationen

Für unsere für die Produktion benötigten Rohstoffe ermitteln wir ständig die relevanten Einstufungen sowie die vorgegebenen Verhaltensregeln. Gleiches machen wir für unsere Produkte. Die Herstellverfahren am Standort werden auf mögliche Eintrittswahrscheinlichkeiten von potenziellen Störfällen sowie einer Risikominderung geprüft.

Beim Eintritt eines Störfalls informiert das Unternehmen unverzüglich die zuständigen Behörden. Die Behörden leiten die nächsten Aktionen entsprechend ihren Gefahrenabwehrplänen ein, um über die Werksgrenzen hinausgehende Auswirkungen zu begrenzen.

Richtiges Verhalten im Notfall:

Bei Alarm in jedem Fall Ruhe bewahren!

Information:

  • Ggf. auf Lautsprecherdurchsagen der Einsatzkräfte achten.
  • Örtliche Radiosender einschalten.

Erkennung einer Gefahr:

  • Sichtbare Zeichen können Feuer und Rauch sein.
  • Der Körper reagiert mit Atembeschwerden, Übelkeit oder Augenreizungen.

Sofortmaßnahmen:

  • Unmittelbare Nachbarn verständigen.
  • Nicht im Freien aufhalten.
  • Möglichst innen liegende Räume in oberen Geschossen aufsuchen.
  • Fenster und Türen schließen.
  • Lüftungs-und Klimaanlagen ausschalten.
  • Feuchtes Tuch vor Mund und Nase halten.

Vermeidung von Fehlverhalten:

  • Dem Unfallort fernbleiben. Straßen und Wege für die Einsatzkräfte freihalten.
  • Nicht durch Rückfragen oder Privatgespräche die Telefonverbindungen für Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst blockieren, wenn nicht eine besondere Situation (Unfall, Feuer) einen Anruf erforderlich macht.
  • Den Weisungen der Einsatzkräfte ist unbedingt Folge zu leisten!

Weiterhin ist zu beachten:

  • Bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen – Kontakt mit dem Hausarzt oder dem ärztlichen Notdienst aufnehmen.

Datum der letzten vor-Ort-Besichtigung durch die zuständige Behörde

Aufgrund der Genehmigung nach dem BImSchG sowie Unterstellung unter die Störfallverordnung unterliegt der Betriebsbereich regelmäßigen Inspektionen des Gewerbeaufsichtsamtes Hannover.

Weitere Informationen

Sollten Sie weitere Informationen über unsere Sicherheitsmaßnahmen und das richtige Verhalten im Falle eines Störfalles wünschen, können Sie uns gern unter den folgenden Kontaktdaten kontaktieren:

Ansprechpartner:

Stefan Bourgeois, Geschäftsführer
Weserland GmbH
Hansastraße 9 – 17
30419 Hannover
Tel.: 0511- 9 79 97 – 0
Fax: 0511- 9 79 97 – 70
Mail: info@weserland.eu

www.weserland.eu

Zusätzliche Informationsstelle:

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover