REACH
Um das zentrale Thema Chemikaliensicherheit geht es bei der am 01. Juni 2007 in Kraft getretenen EU-Chemikaliengesetzgebung REACH. Sie dient der Registrierung, Evaluierung (Bewertung), Autorisierung (Zulassung) und Restriktion (Beschränkung) von Chemikalien. Innerhalb der Europäischen Union ist jedes Unternehmen in der Lieferkette (Chemikalienhersteller/Importeur, Händler, Formulierer, industrieller Verarbeiter, Handwerker) von REACH in unterschiedlichem Maße betroffen.
REACH und Weserland
Weserland produziert mit zugekauften Chemikalien Zubereitungen. Damit sind wir aus Sicht der REACH-Gesetzgebung, als Hersteller (Formulierer) von Zubereitungen, ein „nachgeschalteter Anwender“.
Die nächsten Meilensteine von REACH sind:
01.06.2018 | Ende der Registrierungsfrist für Substanzen > 1 t/a* |
Erläuterungen
* | Menge, die pro Jahr importiert oder produziert wird |
Umsetzung von REACH - Weserland liegt im Zeitplan
Weserland hat geprüft, ob die zugekauften Chemikalien bei der Europäischen Agentur für chemische Stoffe vorregistriert sind. Ein Teil unserer Produkte fällt unter die REACH-Ausnahmeregelung für die Polymere.
Kommunikation als Schlüsselelement von REACH
Neben dem aktiven Dialog mit den Lieferanten informieren wir auch unsere Kunden. Produktinformationen werden zeitnah an die Kunden übermittelt. Die Sicherheitsdatenblätter unserer Produkte informieren sowohl über die möglichen Risiken, die von den Produkten ausgehen können, als auch über die geeigneten Maßnahmen zum Schutze des Menschen und der Umwelt.
CLP / GHS – Umsetzung bei Weserland
Die Produkte der Weserland GmbH werden nach und nach gemäß der CLP-Verordnung klassifiziert und gekennzeichnet. Das "Globally Harmonized System" (GHS) zur Klassifizierung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen ist ein einheitliches System, das die in Europa geltenden Regelungen zur Klassifizierung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen auf der Basis von weltweit weitgehend einheitlichen Kriterien ersetzt. Die Umsetzung von CLP erfolgt in zwei Schritten. Sie wird für Substanzen bis Dezember 2010 und für Gemische bis Juni 2015 realisiert. Durch CLP ergibt sich eine Änderung bei den Sicherheitsdatenblättern. Die wesentlichen Änderungen sind:
- Abschnitt 1 (Bezeichnung der Stoffe bzw. des Gemisches und des Unternehmens) Gegebenenfalls erfolgt in diesem Abschnitt die Angabe von Verwendungen, von denen abgeraten wird, zusammen mit den identifizierten Verwendungen.
- Abschnitt 2 (Mögliche Gefahren) In diesem Abschnitt werden die neuen GHS-Piktogramme, Signalwörter, Gefahren- und Sicherheitshinweise zu der Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen verwendet. Außerdem werden Ergebnisse der PBT*- und vPvB* – Beurteilung angegeben.
- Abschnitt 3 (Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen) Hier wird es nur bei Gemischen Änderungen geben. Die gefährlichen Inhaltsstoffe werden nun auch mit der GHS-Kennzeichnung und der EU*-Kennzeichnung aufgeführt.
- Kapitel 15 (Vorschriften) Bis Juni 2015 wird die etablierte EU-Kennzeichnung angegeben.
Ein CLP-Sicherheitsdatenblatt wird an alle Kunden automatisch versendet, falls die Kennzeichnung nach CLP signifikant von der EU-Kennzeichnung abweicht. Bitte bedenken Sie, dass diese Änderungen nicht auf Veränderungen unserer Produkte bzw. neuen Erkenntnissen über unsere Produkte beruhen, sondern auf geänderten Grenzwerten bei der Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen bzw. Konzentrationsgrenzen bei Gemischen.
Unabhängig davon können die Änderungen der Kennzeichnungen sowohl Auswirkungen auf die Expositionsbegrenzungen und persönlichen Schutzausrüstungen als auch auf die Handhabung und Lagerung der Produkte haben, die zu berücksichtigen sind. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es in der Übergangszeit zu sogenannten Mischlieferungen kommen kann, bei denen unsere Produkte durch den Abverkauf der Lagerware sowohl mit neuer als auch mit alter Kennzeichnung ausgeliefert werden.
Weitere Informationen zu CLP sind in dem folgenden Faltblatt der Europäischen Chemikalien Agentur zu finden: http://echa.europa.eu/doc/clp/clp_leaflet_de.pdf .
CLP | Classification, Labbeling and Packaging | |
EG | Europäische Gemeinschaft | |
EU | Europäische Union | |
GHS | Globally Harmonized System | |
PBT | Persistent, bioakkumulierbar und toxisch | |
vPvB | sehr persistent und sehr bioakkumulierbar | |
REACH | Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemical substances |
Weitere Informationen zu REACH von externen Seite erhalten Sie bei:
www.cefic.be (Europäischer Chemieindustrieverband)
www.vci.de (Deutscher Chemieindustrieverband)
REACH in deutscher Sprache:
www.reach-info.de (Umweltbundesamt)
www.reach.bdi.info (BDI REACH help desk)
www.reach-helpdesk.de (REACH-Helpdesk der Bundesbehörden bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin)