Anpassung an den Fortschritt: Ausstieg aus „Neonröhren“ durch das EU-Verbot von Leuchtstofflampen
Die endgültige Abschiedsstunde der klassischen Leuchtstofflampen rückt näher. Ab dem 1. September 2023 dürfen Leuchtstofflampen der Bauform T8 in der EU nicht mehr vertrieben werden. Die Leuchtstofflampe, in der Alltagssprache oft fälschlicherweise als Neonröhre bezeichnet, steht vor einem fundamentalen Wendepunkt in ihrer Geschichte. Seit dem letzten Jahrhundert hat diese Lampe, die wegen ihrer hohen Lichtausbeute im Vergleich zu herkömmlichen Glühlampen sehr beliebt war, unzählige Anwendungen besonders aber in der Industrie gefunden. Die Technik, die die hohe Lichtausbeute ermöglicht – eine Kombination aus Leuchtschicht am inneren des Glasrohrs und einer Füllung aus Quecksilber und Edelgas – ist jedoch nicht mehr zeitgemäß und entspricht nicht den aktuellen Umweltschutzstandards. Daher kam es zu einem EU-Verbot von Leuchtstofflampen.
Die Beweggründe für diese Regelung sind tatsächlich mehrschichtig: Die technische Weiterentwicklung in der Beleuchtungsindustrie und der Drang nach mehr Umweltschutz stehen im Mittelpunkt dieser Entscheidung. Welche Chancen ergeben sich durch den Wechsel zu LED-Beleuchtung? Und welche Bedeutung hat die neue Regelung für die Entsorgung und das Gesundheits- und Umweltproblem, das durch das in Leuchtstoffröhren enthaltene Quecksilber entsteht? Denn trotz der potenziellen Herausforderungen, die dieses Verbot mit sich bringt, birgt es auch eine Reihe von Möglichkeiten für die Umstellung auf zukunftssichere nachhaltige und energieeffiziente Alternativen.
Auswirkungen der EU-Ökodesign-Verordnung auf die Chemieindustrie
Die EU-Entscheidung für das Aus der Leuchtstoffröhren beruht auf einer Reihe von Gründen, darunter der technische Fortschritt und der Umweltschutz. Der in diesen Röhren eingesetzter Quecksilberdampf stellt insbesondere bei der Entsorgung ein echtes Gesundheits- und Umweltproblem dar. Die EU verfolgt mit der 2019 eingeführten Ökodesign-Verordnung das Ziel, bis 2030 durch den Einsatz energieeffizienter Geräte über 49 TWh einzusparen. Das entspricht fast einem Zehntel des gesamten deutschen Jahresbedarfs an Strom. Das alleine dürfte schon für das EU-Verbot von Leuchtstofflampen sprechen.
Doch es gibt auch einige wenige Ausnahmen: Insbesondere für die Prozessindustrie sind Lichtquellen und separate Betriebsgeräte relevant, die in explosionsgefährdeten Bereichen oder für die Sicherheitsbeleuchtung eingesetzt werden. Doch diese Ausnahme kommt mit klaren Anforderungen. So müssen die Leuchtstofflampen auch nach der neuen Richtlinie mit den genannten Rechtsvorschriften übereinstimmen und entsprechend geprüft sein.
Wirtschaftliche und umweltfreundliche Alternative
Mit der aktuell zunehmenden Verknappung der Leuchtstofflampen stellt sich für Unternehmen natürlich die Frage nach effizienten Alternativen. Hier bietet der Umstieg auf LED-Leuchten tatsächlich mit Abstand die wirtschaftlichste Lösung. Sie benötigen bei vergleichbarer Lichtleistung nur etwa die Hälfte der elektrischen Energie, die eine Leuchtstoffröhre verbraucht. Zudem ermöglicht die länger anhaltende Lichtstärke und Lebensdauer von LED-Leuchten signifikante Kosteneinsparungen im Bereich der Instandhaltung.
Dazu kommt, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Investitionen in LED-Technik mit bis zu 20 Prozent fördert. Die Förderung gilt sowohl für den Austausch von existierenden Beleuchtungssystemen als auch für die Steuerung und Regelungstechnik. Der Antrag für diese Förderung muss jedoch vor Beginn der Sanierungsmaßnahme gestellt werden.
Der Umstieg auf LED-Leuchten durch das EU-Verbot von Leuchtstofflampen bringt erkennbar sowohl ökologische als auch ökonomische Vorteile mit sich. Dabei ist es für die Industrie essenziell, diesen Wandel proaktiv anzugehen und sich rasch auf die Veränderungen im Lichtmarkt vorzubereiten.
(Quelle: Chemietechnik 5/23)
Foto: Mario Hoesel