Energie-Audit 2023 – was sich für größere Chemie-Unternehmen ändern kann
Bei etlichen Unternehmen steht auch 2023 ein Energie-Audit an. Durch das Energiedienstleistungsgesetz ist diese seit 2015 vorgeschrieben. Davon betroffen sind alle Unternehmen, die nicht als kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zählen – als solche, die mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen, oder einen Jahresumsatz von über 50 Millionen Euro beziehungsweise eine Jahresbilanzsumme von über 43 Millionen Euro erwirtschaften.
Das Audit muss alle vier Jahre wiederholt werden, was bedeutet, dass etliche Unternehmen das zweite Wiederholungs-Audit angehen müssen. Durch die Novellierung des Gesetzes 2019 veränderte Bedingungen sind also diesmal zu beachten, schreibt Thomas Parth vom „BFE Institut für Energie und Umwelt“ in der Februar-Ausgabe der Fachzeitschrift Chemie-Technik.
Was sind wichtige Punkte, die auf (Chemie-)Unternehmen zukommen? Seit Oktober 2022 gilt eine neue Verordnung zur mittelfristigen Energieversorgungssicherung („EnSimiMa“). Sie verpflichtet alle Unternehmen mit einem Jahres-Energieverbrauch von über 10 GWh dazu diese unverzüglich umzusetzen. Es sind alle die Maßnahmen, die im Energie-Audit oder im Rahmen eines Energie- oder Umwelt-Managementsystems identifiziert und nach DIN EN 17463 als wirtschaftlich bewertet wurden. Wobei „unverzüglich“ innerhalb von 18 Monaten bedeutet.
Sowohl die tatsächlich realisierten als auch die aufgrund fehlender Wirtschaftlichkeit nicht realisierten Maßnahmen muss ein „Zertifìzierer“, Umweltgutachter oder Energie-Auditor bestätigen. Es gelten also erkennbar höhere Anforderungen als bisher. Doch verglichen mit einem Energiemanagement nach ISO 50001 ist es noch immer die einfachere Variante. Denn für die Audits genügt es, Energieströme temporär zu erfassen, in manchen Fällen kommt man sogar mit Schätzungen aus.
Energie-Managementsystem ja oder nein?
Umgekehrt kann die Einführung eines Energie-Managementsystems durchaus vorteilhaft sein und unter Umständen vermeiden, dass Investitionen an falscher Stelle vorgenommen werden. So erhalten Unternehmen Transparenz über ihre Verbräuche und können die oft komplexen Zusammenhänge zwischen verschiedenen Einflussfaktoren verstehen – beispielsweise der Geräte- oder Maschinennutzung und den daran anknüpfenden Prozessen, dem Produktionsvolumen oder auch der nötigen Temperatur. Ein wichtiger Aspekt bei der Systemauswahl ist jedoch vor allem der menschliche Faktor – die intuitive Nutzbarkeit. Nur wenn der technische Leiter, der Energiemanager, die Abteilungsleiter und Geschäftsführung das System gerne nutzen, schöpfen sie dessen Möglichkeiten auch wirklich aus.
Und noch ein Punkt kann sich 2023 verändern: Ein Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sieht vor, diese Audits nicht mehr an der Größe von Unternehmens, sondern am Energieverbrauch festzumachen. Danach müssten alle Unternehmen mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch zwischen 2,5 und 10 GWh ein Energie-Audit durchführen, das alle vier Jahre wiederholt werden muss. Liegt der durchschnittliche Gesamtenergieverbrauch über 10 GWh, müssten Unternehmen verpflichtend ein Energie- oder Umwelt-Managementsystem einführen. Es ist vorgesehen, dass dieses Gesetz noch im Laufe des Jahres in Kraft tritt.
Foto: Patrik